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für Sehbehinderte und ihre Angehörigen
Veränderung des Sehens im Alter
Die Anzahl der Menschen mit altersbedingten Veränderungen und Erkrankungen am Auge nimmt aufgrund der steigenden Lebenserwartung kontinuierlich zu. Da auch die Anforderungen an das Sehen gestiegen sind, wirkt sich die nachlassende Sehleistung stärker aus: immer mehr Senioren benutzen einen PC und sie sind in Ihrer Freizeit aktiver denn je.
Die Einschränkungen können so stark sein, dass sie auf Dauer die Lebensqualität beeinträchtigen:
- Das Lesen wird immer mühsamer
- Persönliche Dinge, wie das Lesen der Kontoauszüge erfordern fremde Hilfe
- Das Fernsehen macht keinen Spaß mehr
- Auf der Straße werden Nachbarn und Bekannte nicht mehr erkannt, etc.
Warum Brille und Kontaktlinsen nicht bei dieser Art von "Sehproblemen" helfen können
Licht, das in unser Auge fällt, wird von der Hornhaut und der Augenlinse gebrochen und trifft auf die Netzhaut auf. Auf der Netzhaut befinden sich die sog. Rezeptoren.
Trifft das Licht auf diese Rezeptoren, wird ein Impuls über den Sehnerv weiter an unser Gehirn geleitet und so entsteht ein optischer Eindruck. Bei Fehlsichtigkeiten wie z.B. die Kurz- oder Weitsichtigkeit fällt das Licht nicht auf die Netzhaut, sondern davor oder dahinter. Dies läßt sich aber problemlos mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen korrigieren.
Wenn aber die Sehleistung durch Trübungen der Augenlinse oder durch Erkrankungen der Netzhaut herabgesetzt ist, läßt sich das nicht mit "normalen" Brillengläsern oder Kontaktlinsen korrigieren.
Was sind "vergrößernde Sehhilfen" und wie können sie helfen?
Ist die Sehschärfe durch eine krankhafte Veränderung der Netzhaut beeinträchtigt, wird versucht, das Licht auf die Netzhautgebiete abzubilden die noch intakt sind. Das wird dadurch erreicht, dass man die betrachteten Objekte, z.B. den Zeitungstext, vergrößert. Diese Vergrößerung wird entweder durch optische oder durch elektronische Hilfsmittel erreicht.
Welche vergrößernde Sehhilfe ist die richtige?
Je nachdem, um welche Erkrankung es sich handelt und wie weit diese Erkrankung fortgeschritten ist, ist die verbleibende Sehschärfe unterschiedlich stark herabgesetzt. Danach richtet sich die Auswahl der erforderlichen vergrößernden Sehhilfe. Man kann als Anhaltspunkt sagen:
Je geringer die verbleibende Sehschärfe ist, umso größer muß die Vergrößerung sein.
Die Auswahl der vergrößernden Sehhilfe hängt von der Sehschärfe ab
Die Wahl der vergrößernden Sehhilfe ist zum einen abhängig vom Sehwunsch und zum anderen davon, wie hoch die noch vorhandene Sehschärfe beider Augen ist. Es gilt wieder als Anhaltspunkt: je geringer die Sehschärfe, desto höher muß die Vergrößerung sein.
Gehört eine vergrößernde Sehhilfe zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen?
Seit dem 01. Januar 2004 gibt es neue gesetzliche Regelungen über den Leistungsanspruch auf Sehhilfen bei Erwachsenen. Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, lässt sich der Kunde ein Rezept über das erforderliche Hilfsmittel von seinem behandelnden Augenarzt ausstellen. Anschließend erstellt der Augenoptiker einen Kostenvoranschlag, der zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht wird. Sollte es zu keiner Versorgung mit einer vergrößernden Sehhilfe kommen, fällt für den Kunden eine pauschale Anpassgebühr von 50.-- € an, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Broschüre „Vergrößernde Sehhilfen“, die Sie gegen Zusendung von € 4.-- in Briefmarken erhalten.
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